Wenn es um deine Selbstständigkeit geht, gibt es einige Optionen dazu, wie genau du in dieser Form tätig sein kannst oder auch musst. Es gibt klare Vorgaben, wann du freiberuflich arbeiten kannst und wann ein Gewerbe notwendig ist. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Das Unterscheiden zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist deshalb von Bedeutung, weil einige Besonderheiten für freie Berufe gelten. Wenn du als Freiberufler tätig sein möchtest, brauchst du beispielsweise kein Gewerbe anzumelden. Als Freiberufler zahlst du außerdem nur die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer (nur unter ganz bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du diese spätestens vier Wochen nach der Aufnahme formlos beim Finanzamt anzeigen.
Aufgrund der Besonderheiten, welche für Freiberufler gelten, solltest du gleich zu Beginn feststellen lassen, ob du mit deinem Business Freiberufler bist oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Dies lässt du am besten von deinem zuständigen Finanzamt klären. Es geht dabei nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die Einstufung im steuerrechtlichen Sinn. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, welche vom Finanzamt erteilt wird. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.
Handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, gilt es die Frage zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden kann oder ob dafür ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dafür kann die Anhörung eines Sachverständigen im Zweifel hilfreich sein. Eine solche Begutachtung erfolgt beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW).
Die persönliche Arbeitsleistung zählt als wesentliches Merkmal der Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbe.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agierst, führt auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Erst recht nicht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit, darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt deiner Praxis im Beruf erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du gehst einer leitenden Tätigkeit nach, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Außerdem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und entscheidest, welche nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung trägst. Und zwar für jeden einzelnen Auftrag.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Dazu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg konsultieren.
Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.,
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